BG BAU-Zuschüsse – 50 % Förderung auf ausgewählte Sicherheitsausrüstung bei MTN

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Erfahren Sie, wie die BG BAU Unternehmen mit Zuschüssen bei zertifizierter Sicherheitsausrüstung unterstützt – inkl. förderfähiger Kategorien, Förderbeträge und FAQs.

Im Bauwesen hat Arbeitssicherheit höchste Priorität – Beschäftigte sind täglich potenziellen Gefahren ausgesetzt. Fehlende Schutzmaßnahmen können zu Arbeitsunfällen, langen Ausfallzeiten und hohen Kosten führen – sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber.

Um dem entgegenzuwirken, bietet die BG BAU (Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft) finanzielle Zuschüsse an, die Unternehmen dabei unterstützen, Sicherheitsstandards am Arbeitsplatz einzuhalten.

Was ist die BG BAU?

Die BG BAU (Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft) ist die gesetzliche Unfallversicherung für die Bau- und Reinigungsbranche in Deutschland. Ihre zentrale Aufgabe besteht darin, Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu schützen und Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhindern.

Um dieses Ziel zu erreichen, setzt die BG BAU auf umfassende Präventionsprogramme – darunter finanzielle Zuschüsse für Unternehmen, die in geprüfte Sicherheitsprodukte und -ausrüstungen investieren. Diese Förderungen tragen dazu bei, die Einhaltung von Arbeitsschutzstandards zu verbessern und Risiken auf Baustellen deutlich zu reduzieren.

Warum die BG BAU Zuschüsse anbietet:

  • Förderung moderner, hochwertiger Sicherheitsausrüstung
  • Verringerung der Unfall- und Verletzungsgefahr
  • Unterstützung von Betrieben bei der wirtschaftlichen Umsetzung gesetzlicher Sicherheitsvorgaben

Kategorien, die für BG BAU-Zuschüsse in Frage kommen


1. Industrieschutzhelme

Eine der wichtigsten Arbeitsschutzmaßnahmen, die von der BG BAU gefördert wird, ist die Nutzung hochwertiger Industrieschutzhelme, die der Norm DIN EN 397 entsprechen.

Auf Baustellen können herabfallende Gegenstände, Witterungseinflüsse oder andere Gefahren schnell zu schweren Kopfverletzungen führen – daher ist ein geprüfter Schutzhelm unverzichtbar.

Damit ein Helm für eine BG BAU-Förderung in Frage kommt, muss er bestimmte Anforderungen erfüllen, unter anderem:

  • 4-Punkt-Kinnriemen: Sorgt für sicheren Sitz und verhindert, dass der Helm bei Stürzen oder Stößen verrutscht.
  • UV-Schutz- oder Nackenabdeckung: Schützt bei Arbeiten im Freien vor Sonneneinstrahlung und Hitze.

Auch Bergsteigerhelme nach DIN EN 12492 können förderfähig sein, sofern sie zusätzlich die Anforderungen der DIN EN 397 erfüllen und über einen vormontierten 4-Punkt-Kinnriemen verfügen.

→ Förderfähige Schutzhelme bei MTN: Entdecken Sie unser Sortiment an geprüften Industrieschutzhelmen, die den BG BAU-Vorgaben entsprechen – von leichten Modellen für den täglichen Einsatz bis hin zu robusten Helmen mit integriertem Visier und Belüftungssystem.

UV-Nacken- und Halsschutz-Zubehör

Für die BG BAU-Förderung muss das UV-Schutzzubehör gemeinsam mit dem Helm erworben werden. Dieses Zubehör schützt Nacken und Hals zuverlässig vor intensiver Sonneneinstrahlung – ein entscheidender Faktor für alle, die regelmäßig im Freien arbeiten.

Tipp: Achten Sie darauf, dass das Halsschutz-Zubehör mit dem jeweiligen Helmmodell kompatibel ist und den BG BAU-Vorgaben entspricht. UV-Halsschutz muss zusammen mit diesen Helmen gekauft werden, um förderfähig zu sein.


2. Leichte Plattformleitern

Plattformleitern bieten nicht nur einen sicheren und stabilen Stand bei Arbeiten in der Höhe, sondern entlasten auch den Rücken und tragen dazu bei, Konzentration und Leistungsfähigkeit über längere Zeit zu erhalten.

Damit eine Plattformleiter für BG BAU-Zuschüsse in Frage kommt, muss sie bestimmte Anforderungen erfüllen:

  • DIN EN 131 Teil 1–3: Die Leiter muss den entsprechenden Normen entsprechen.
  • Einseitig begehbar: Zugang über Stufen mit Handläufen an beiden Leiterholmen.
  • Maximale Stehhöhe: Bis zu 6 Stufen (einschließlich Plattform); Handläufe müssen ab der 5. Stufe beginnen.
  • Kompakte Bauweise: Maximale Länge (geklappt) 2.750 mm, Gesamtgewicht ≤ 15 kg.
  • Sicherheitsmerkmale: Zugspreizsicherung und Verriegelungsmechanismus an der klappbaren Plattform empfohlen.
→ Förderfähige Plattformleitern bei MTN: Entdecken Sie unsere Auswahl an leichten, BG BAU-konformen Plattformleitern – ideal für sicheres und ergonomisches Arbeiten auf der Baustelle oder in der Werkstatt.

3. Podestleitern

Podestleitern – ein- oder beidseitig begehbar – sind unverzichtbare Arbeitsbühnen für zahlreiche Tätigkeiten im Hochbau, bei Wartungs- oder Reinigungsarbeiten. Sie bieten einen sicheren Stand, ermöglichen ergonomisches Arbeiten und erhöhen die Sicherheit auf der Baustelle.

Damit eine Podestleiter für BG BAU-Zuschüsse in Frage kommt, muss sie folgende Anforderungen erfüllen:

  • Ein- oder beidseitige Arbeitsbühnenleitern nach DIN EN 131-7
  • Höhenverstellbare Plattform (optional zulässig)
  • Absturzsicherung: Geländer an der obersten Standfläche, mind. 950 mm Höhe
  • Handläufe am Aufstiegsteil, Mobilität über 2–4 Rollen
  • Standsicherheit: Aufliegen auf allen vier Holmenden beim Besteigen
  • Montage gemäß Herstellerangaben, inkl. ggf. erforderlicher Befestigungselemente
→ Förderfähige Podestleitern bei MTN: Entdecken Sie geprüfte Podestleitern nach DIN EN 131-7, die Sicherheit, Ergonomie und Mobilität vereinen – und für BG BAU-Zuschüsse geeignet sind.

4. Tritte, Arbeitspodeste und Kleinpodeste

Tritte, Arbeitspodeste und Kleinpodeste bieten stabilen Stand, mehr Bewegungsfreiheit und reduzieren das Risiko von Stürzen und Fehlhaltungen deutlich. Damit sie für BG BAU-Zuschüsse in Frage kommen, müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:

  • Trittleitern: DIN EN 14183 oder ausreichende Trittfläche & arretierbare Spreizstange.
  • Kleinpodeste / Arbeitspodeste: DIN EN 131-4 mit Mindestplattformbreite von 50 cm.
  • Mobile Arbeitsplattformen: Integrierte Trittleiter, beidseitige Handläufe und Plattformgeländer.
→ Tritte, Arbeitspodeste und Kleinpodeste bei MTN erhältlich: Ideal für sicheres Arbeiten auf engem Raum oder bei häufigem Standortwechsel.

5. Leiterzubehör

Je nach Einsatzbereich kann passendes Leiterzubehör die Standsicherheit und Ergonomie deutlich verbessern – und so das Risiko von Unfällen oder Fehlbelastungen reduzieren.

  • Zertifizierung: Zubehör nach DIN EN 131 & TRBS 2121-2.
  • Kompatibilität: Nur freigegebenes, passendes Leiter-Zubehör verwenden.
  • Nach Montage: Leiter muss weiterhin EN 131 (Teil 1, 2, 4) erfüllen.
→ Leiterzubehör bei MTN erhältlich: Zertifizierte Leiterfüße, Stabilisatoren, Sicherungssätze und mehr – geprüft, kompatibel und förderfähig nach BG BAU.

6. Ein-Personen-Gerüste

Mobile Ein-Personen-Gerüste sind eine sichere und effiziente Alternative zur klassischen Leiter. Sie bieten einen stabilen, erhöhten Arbeitsplatz und ermöglichen komfortables Arbeiten in der Höhe – ideal für Wartungs-, Montage- oder Malerarbeiten.

  • Normgerecht: DIN EN 1004, ca. 0,8 m × 1,8 m, Plattformhöhe bis 5 m.
  • Montage durch eine Person: Auf-, Abbau und Transport durch eine Person, bebildert beschrieben.
  • Seitenschutz: Systemintegriert, wirksam beim Betreten der nächsthöheren Plattform.
  • Treppensets: Erweiterungen für Treppeneinsatz oft förderfähig.
  • Nicht förderfähig: Teleskopische Varianten mit leiterartigen Rahmenteilen, 3-T-Methode.
→ Ein-Personen-Gerüste bei MTN erhältlich: Kompakt, mobil und BG BAU-förderfähig – ideal für engen Raum und wechselnde Einsatzorte.

7. Kleinsthubarbeitsbühnen/Lifte

Kleinsthubarbeitsbühnen (mobile Lifte) sind eine moderne, sichere Alternative zur Leiter: geschlossener Arbeitskorb, PSA-Sicherung, stufenlos einstellbare Arbeitshöhe und sichere Mitnahme von Werkzeugen/Materialien.

Für mobile Arbeitsbühnen bis 5 m Plattformhöhe können BG BAU-Mittel beantragt werden. Der Stand der Technik ist in DIN EN 280-1 und DIN EN 280-2 beschrieben.

Für den Antrag einzureichen:

  • Herstellerangaben (Hersteller, Typ, Modell, Baujahr, Seriennummer, Foto Typenschild)
  • Technische Dokumentation (Datenblatt)
  • Betriebsanleitung inkl. CE-Konformitätserklärung (mit Hinweis auf DIN EN 280-1/-2)
  • Einsatzbereich (innen/außen)
→ Kleinsthubarbeitsbühnen / Lifte bei MTN erhältlich: Kompakt, sicher und BG BAU-förderfähig – für Wartungs-, Installations- oder Reparaturarbeiten in geringer Höhe.

Wer hat Anspruch auf Fördermittel der BG BAU?

Die BG BAU unterstützt Unternehmen der Bau- und Reinigungsbranche mit finanziellen Zuschüssen für Investitionen in Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Dabei wird zwischen beitragsabhängiger und beitragsunabhängiger Förderung unterschieden.

Beitragsabhängige Förderung

Um eine beitragsabhängige Förderung zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Antragsberechtigt: Gewerbliche Mitgliedsunternehmen der BG BAU
  • Beschäftigte: Mindestens ein/e Arbeitnehmer/in
  • Beitragsgrenze: Jährlicher BG BAU-Beitrag von mindestens 100 €

Die maximale Förderhöhe pro Kalenderjahr richtet sich nach den im Vorjahr gezahlten Beiträgen.

Auch Unternehmer ohne Beschäftigte können Fördermittel erhalten – bis zu 250 € pro Kalenderjahr, sofern sie eine freiwillige Versicherung bei der BG BAU abgeschlossen haben.

Weitere Informationen und die vollständigen Bedingungen finden Sie auf der Website der BG BAU.

Beitragsunabhängige Förderung

Mit der neuen beitragsunabhängigen Förderung können Unternehmen zusätzlich investieren: Bis zu 10.000 € für Maßnahmen zur Verhütung von Absturzunfällen und bis zu 5.000 € für Investitionen zur Reduzierung von Gefahrstoffbelastungen in bestehenden Gebäuden. Die BG BAU übernimmt dabei in der Regel 50 % der Anschaffungskosten. 

Voraussetzungen für die beitragsunabhängige Förderung:

  • Ein ausgeglichenes Beitragskonto
  • Mindestens ein Beschäftigter im Unternehmen

Weitere Informationen zur beitragsunabhängigen Förderung finden Sie auf der Website der BG BAU.

Kategorie Förderbeträge

Die Höhe der beitragsabhängigen Förderungen für Sicherheitsausrüstung richtet sich nach den BG BAU-Vorgaben und den jeweils erfüllten Voraussetzungen.

Grundsätzlich übernimmt die BG BAU bis zu 50 % der Anschaffungskosten, jedoch nur bis zu den nachfolgenden Höchstbeträgen pro Maßnahme:

Kategorie Max. Förderbetrag
Industrieschutzhelme 50 % der Anschaffungskosten (max. 30 € pro Maßnahme)
Leichte Plattformleitern 50 % der Anschaffungskosten (max. 250 € pro Maßnahme)
Podestleitern 50 % der Anschaffungskosten (max. 500 € pro Maßnahme)
Tritte, Arbeitspodeste & Kleinpodeste 50 % der Anschaffungskosten (max. 300 € pro Maßnahme)
Leiterzubehör 50 % der Anschaffungskosten (max. 100 € pro Maßnahme)
Ein-Personen-Gerüste (mit systemintegriertem Vorkantenschutz) 50 % der Anschaffungskosten (max. 1.500 € pro Maßnahme)
Kleinsthubarbeitsbühnen / Hebebühnen 50 % der Anschaffungskosten (max. 1.500 € pro Maßnahme)

Nicht beitragsabhängige Förderungen für die oben genannten Produktkategorien finden Sie auch auf der Website der BG BAU.

Bei MTN erhältliche Artikel für BG BAU-Förderungen

Entdecken Sie unsere Auswahl an BG BAU-konformen Produkten, die aktuell die Kriterien für BG BAU-Förderprogramme erfüllen. Bitte beachten Sie, dass sich diese Liste im Laufe der Zeit ändern kann, da Zertifizierungen, Normen oder BG BAU-Vorgaben regelmäßig aktualisiert werden.

Die bereitgestellten Informationen wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt, erfolgen jedoch ohne Gewähr und ohne rechtliche Verbindlichkeit.

Offizielle Details zur Förderungsberechtigung finden Sie auf der Website der BG BAU. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob ein Artikel förderfähig ist, wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice, der Ihnen gerne weiterhilft.

Fazit

Die Gewährleistung einer sicheren Arbeitsumgebung ist eine gemeinsame Verantwortung. Durch die Nutzung der BG BAU-Fördermittel können Unternehmen hochwertige, geprüfte Sicherheitsausrüstung zu reduzierten Kosten erwerben – ein klarer Vorteil für Sicherheit, Produktivität und Mitarbeiterzufriedenheit.

MTN Shop unterstützt Sie dabei mit einem breiten Sortiment an normgerechter PSA und Arbeitsausrüstung, die den Anforderungen der BG BAU entspricht.

Bleiben Sie sicher und normkonform – investieren Sie noch heute in BG BAU-geprüfte Sicherheitsausrüstung!

FAQs – Häufig gestellte Fragen zu BG BAU-Fördermitteln

Wie läuft das Antragsverfahren für BG BAU-Fördermittel ab?
  • Kaufen Sie eines oder mehrere der oben aufgeführten, förderfähigen Produkte.
  • Sammeln Sie alle erforderlichen Nachweise über Kauf und Förderfähigkeit (z. B. Quittungen, Produktzertifikate).
  • Stellen Sie Ihren Antrag bei der BG BAU – per E-Mail an arbeitsschutzpraemien@bgbau.de oder telefonisch unter 0800 3799100.
Wie alt dürfen Rechnungen für förderfähige Geräte und Maßnahmen sein?

Rechnungen dürfen nicht älter als 365 Tage sein (entscheidend ist das Rechnungsdatum). Ältere Belege werden nicht berücksichtigt.

Die Rechnung muss eine klare Beschreibung der geförderten Produkte enthalten – z. B. Hersteller, Modellbezeichnung und Artikelnummer. Fehlende oder unvollständige Angaben können zur Ablehnung führen.

Was bedeutet „pro Maßnahme” im Zusammenhang mit Präventionsanreizen?

Eine „Maßnahme“ bezeichnet eine einzelne förderfähige Anschaffung oder Aktivität – etwa ein Gerät, eine Schulung oder einen Bonus.

Beispiel: Der Kauf einer Rückfahrkamera gilt als eine Maßnahme. Innerhalb der jeweiligen Fördergrenzen kann ein Unternehmen mehrere Maßnahmen pro Jahr beantragen, solange die Gesamtmittel nicht ausgeschöpft sind.

Wo finde ich Informationen und Antragsformulare für förderfähige Maßnahmen?

Im Download-Bereich zu jeder Maßnahme stellt die BG BAU die aktuellen „Anforderungen und Informationen“ sowie die entsprechenden Antragsformulare bereit – direkt auf der offiziellen Website der BG BAU.

Zuletzt aktualisiert: 4. November 2025 · MTN Shop DE

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