CE- und EN-zertifizierte Höhensicherheitsausrüstung – Normen, Anforderungen und Anwendung

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CE- und EN-zertifizierte Höhensicherheitsausrüstung – Normen, Anforderungen und Anwendung

Ob bei der Baumpflege, beim Arbeiten an Fassaden oder beim Abseilen an Gebäuden – bei Tätigkeiten in der Höhe ist zuverlässige Ausrüstung unerlässlich.

Deshalb ist es entscheidend, Höhensicherheitsausrüstung zu wählen, die den geltenden CE- und EN-Normen entspricht und den gesetzlichen Anforderungen gerecht wird.

In diesem Beitrag geben wir einen Überblick über die wichtigsten EN-Normen für Höhensicherheitsausrüstung und zeigen, welche Produkte aus dem MTN-Sortiment diese Anforderungen erfüllen.

Was sind EN-Normen?

EN-Normen (Europäische Normen) legen europaweit einheitliche Mindestanforderungen an Sicherheit und Leistungsfähigkeit von Produkten fest.

Bei Höhensicherheitsausrüstung gewährleisten sie definierte Anforderungen an Festigkeit, Haltbarkeit und Funktion zentraler Komponenten.

EN-Normen erleichtern die Auswahl kompatibler Ausrüstung für den sicheren Praxiseinsatz.

In Deutschland ergänzt die DGUV-Konformität diese Anforderungen und stellt sicher, dass Absturzsicherungsausrüstung fachgerecht eingesetzt, geprüft und gemäß den geltenden Arbeitsschutzvorschriften gewartet wird.

7 wichtige EN-Normen für Absturzsicherungsausrüstung

Absturzsicherungssysteme setzen sich aus mehreren aufeinander abgestimmten Komponenten zusammen, darunter Auffanggurte, Verbindungsmittel und Verbindungselemente.

Für jede dieser Komponenten gilt eine eigene EN-Norm, die sicherstellt, dass sie definierte Sicherheits- und Leistungsanforderungen erfüllt und im Gesamtsystem zuverlässig funktioniert.

EN-Norm Komponente Beschreibung
EN 361 Auffanggurt Legt die Sicherheits- und Leistungsanforderungen für Auffanggurte (Ganzkörpergurte) fest
EN 358 Arbeitspositionierungs- und Rückhaltesysteme Bezieht sich auf Ausrüstung zur Arbeitspositionierung oder -rückhaltung
EN 355 Verbindungsmittel mit Falldämpfer Definiert die Anforderungen an Energieabsorber zur Reduzierung der Auffangkräfte bei einem Sturz
EN 362 Verbindungselemente (z. B. Karabiner) Sicherheitsanforderungen an Karabiner, Haken und andere Verbindungselemente in Absturzsicherungssystemen
EN 795 Anschlageinrichtungen Anforderungen an Verankerungsvorrichtungen, die als feste oder temporäre Anschlagpunkte verwendet werden
EN 360 Einziehbare Höhensicherungsgeräte Gilt für selbstaufrollende Absturzsicherungsvorrichtungen mit automatischer Verriegelung im Sturzfall
EN 353-1 / EN 353-2 Geführte Fallschutzgeräte Anforderungen an geführte Fallschutzsysteme mit starrer (EN 353-1) oder flexibler (EN 353-2) Führung

Aufschlüsselung der EN-Normen

EN 361 – Auffanggurte

Die Norm EN 361 bildet die Grundlage jedes persönlichen Absturzsicherungssystems. Sie definiert die Anforderungen an Auffanggurte zur gleichmäßigen Verteilung der Sturzkräfte.

Ein nach EN 361 zertifizierter Auffanggurt muss über Schulter- und Beingurte sowie mindestens einen gekennzeichneten Auffangpunkt verfügen.

Dieser Fallschutzbefestigungspunkt ist mit „A“ oder „A/2“ markiert und dient ausschließlich der Absturzsicherung.

Im Rahmen der Prüfung wird sichergestellt, dass der Gurt dynamischen Fallbelastungen standhält und auch unter hoher Belastung seine strukturelle Integrität bewahrt. So wird gewährleistet, dass der Anwender im Sturzfall sicher aufgefangen und gehalten wird.

EN 358 – Arbeitspositionierungs- und Haltesysteme

Die Norm EN 358 legt die Leistungsanforderungen für Gurte und Leinen zur Arbeitspositionierung und Rückhaltung fest. Sie stellt sicher, dass die Ausrüstung unter Arbeitslast stabil, sicher und funktionsfähig bleibt.

Nach EN 358 zertifizierte Ausrüstung wird eingesetzt, um freihändiges Arbeiten zu ermöglichen, etwa bei Tätigkeiten an Bauwerken, Leitern, Masten oder vergleichbaren Strukturen. Sie dient ausschließlich der Positionierung oder Rückhaltung und darf nicht als Teil eines Absturzsicherungssystems verwendet werden.

EN 355 – Energieabsorbierende Verbindungsmittel

Die Norm EN 355 legt die Anforderungen an Energieabsorber fest, die in Verbindung mit Verbindungsmitteln, Anschlagmitteln und Auffanggurten eingesetzt werden. In der Praxis sind diese Energieabsorber meist direkt in stoßdämpfende Verbindungsmittel integriert.

Ziel eines nach EN 355 geprüften Energieabsorbers ist es, die beim Auffangen eines Sturzes auf den Anwender wirkenden Kräfte zu reduzieren. Dabei wird die maximale Auffangkraft auf 6 kN begrenzt, um Verletzungsrisiken zu minimieren.

EN 362 – Verbindungselemente

Die Norm EN 362 definiert die Sicherheitsanforderungen für Verbindungselemente wie Karabiner, Karabinerhaken und weitere Verbindungsmittel, die in Absturzsicherungssystemen eingesetzt werden.

Da diese Bauteile sicherheitsrelevante Verbindungspunkte darstellen, legt EN 362 Mindestanforderungen an Festigkeit, Verriegelungsmechanismus, Verschlusssicherheit und allgemeine Haltbarkeit fest.

Bei der Prüfung nach EN 362 werden Verbindungselemente für den industriellen Einsatz mit definierten Zugkräften über drei Minuten belastet.

Im Gegensatz dazu erfolgt die Prüfung nach EN 12275, die für Verbindungselemente im Bergsport (z. B. Klettern, Bergsteigen, Kletterhallen oder Canyoning) gilt, bis zum Bruch des Produkts. Beim Vergleich von Karabinern und Verbindungselementen ist es daher entscheidend, darauf zu achten, nach welcher Norm sie geprüft und zugelassen wurden.

EN 795 – Anschlageinrichtungen

Die Norm EN 795 definiert die Sicherheitsanforderungen für Anschlageinrichtungen als Befestigungs- und Anschlusspunkte von Absturzsicherungssystemen und umfasst verschiedene Bauarten, von temporären und permanenten Anschlagpunkten bis hin zu horizontalen Sicherungssystemen.

Da die Anschlageinrichtung die Grundlage des Systems bildet, legt EN 795 besonderen Wert auf Festigkeit, Zuverlässigkeit und das Verhalten unter Prüfbelastung. Eine nach EN 795 zertifizierte Verankerungseinrichtung ist daher entscheidend für einen sicheren und normkonformen Anschlusspunkt.

EN 360 – Einziehbare Höhensicherungsgeräte

Die Norm EN 360 gilt für einziehbare Höhensicherungsgeräte (z. B. selbstaufrollende Auffanggeräte oder Trägheitsrollen), die im Sturzfall automatisch verriegeln und den freien Fall auf ein Minimum begrenzen.

Die Prüfung umfasst die Verriegelungsfunktion, die Festigkeit unter Belastung sowie das Verhalten bei dynamischen Falltests.

Einziehbare Höhensicherungsgeräte nach EN 360 werden dort eingesetzt, wo eine geringe Fallstrecke bei gleichzeitig hoher Bewegungsfreiheit erforderlich ist.

EN 353-1 / EN 353-2 – Geführte Fallschutzgeräte

EN 353-1 und EN 353-2 legen die Anforderungen an geführte Fallschutzsysteme fest, die kontinuierlichen Absturzschutz bei vertikaler Bewegung bieten.

  • EN 353-1 gilt für geführte Fallschutzgeräte, die auf einer starren Führung eingesetzt werden, etwa auf fest installierten Schienen oder vergleichbaren dauerhaft montierten Führungssystemen.
  • EN 353-2 bezieht sich auf geführte Fallschutzgeräte, die mit einer flexiblen Führung verwendet werden, in der Regel Seil- oder Kabelsysteme, auf denen sich das Gerät mit dem Anwender bewegt.

Beide Normen stellen sicher, dass das Fallschutzgerät im Sturzfall automatisch verriegelt, den Anwender sicher auffängt und auch dynamischen Belastungen zuverlässig standhält.

Die Prüfungen konzentrieren sich dabei auf ein sicheres Verriegelungsverhalten, die Kompatibilität mit dem jeweiligen Führungssystem, kontrollierte Auffangkräfte sowie die allgemeine Haltbarkeit.

Systeme nach EN 353-1 und EN 353-2 kommen insbesondere dort zum Einsatz, wo ein permanenter oder semipermanenter vertikaler Zugang erforderlich ist und ein durchgehender Fallschutz gewährleistet werden muss.

Zusätzliche Sicherheitsstandards für die Höhe

EN-Norm Komponente Beschreibung
EN 354 Umhängebänder

Verwendung als Verbindungselemente und Komponenten in persönlichen Absturzsicherungssystemen

EN 813 Sitzgurte

Häufig verwendet bei Seilzugang und Positionierung

EN 1496 Rettungshebevorrichtungen

Wird verwendet, um jemanden zu retten und von einem niedrigeren an einen höheren Ort zu bringen z. B. Winden

EN 397 Industrielle Schutzhelme

Schutz vor Stößen und Durchdringungen am Arbeitsplatz bieten

EN 12492 Bergsteiger- und Kletterhelme

Entwickelt zum Schutz vor herabfallenden Gegenständen und Stößen beim Klettern und bei Seilzugangsarbeiten

Aufbau eines konformen Absturzsicherungssystems

Ein Absturzsicherungssystem ist nur so sicher wie das Zusammenspiel seiner Komponenten; die Schutzwirkung entsteht erst durch die Kombination kompatibler, normkonformer Ausrüstungsteile.

Ein normkonformes Absturzsicherungssystem besteht in der Regel ausfolgenden Komponenten:

  • Auffanggurt, zertifiziert nach EN 361
  • Verbindungsmittel oder Sicherheitsleine, zertifiziert nach EN 354 oder EN 355
  • Verbindungselemente, zertifiziert nach EN 362
  • Anschlageinrichtung, zertifiziert nach EN 795

Bei sachgemäßer Anwendung bilden diese Komponenten ein normkonformes Absturzsicherungssystem, das Fallstrecke und Auffangkräfte begrenzt und den Anwender zuverlässig schützt.

Die richtige EN-zertifizierte Ausrüstung für Ihre Arbeit auswählen

Art der Arbeit

Typischer Anwendungsfall

Relevante EU-Normen
Fallschutz

Gefahr des freien Falls von Kanten, Dächern, Plattformen oder vertikalen Zugängen

EN 361 (Auffanggurt)

EN 355 (Falldämpfer)

EN 354 (Verbindungsmittel)

EN 362 (Verbindungselemente)

EN 795 (Anschlageinrichtungen)

Arbeitspositionierung Rückhaltung

Halten des Anwenders in einer definierten Arbeitsposition oder Verhindern des Zugangs zu einer Absturzgefahr

EN 358 (Arbeitspositionierungs - und Rückhaltesysteme)

EN 813 (Sitzgurte)

Vertikaler Zugang und Leitern

Klettern auf festen Leitern Türmen, Masten oder Industrieanlagen

EN 353-1 (Fallschutzgeräte mit starrer Führung)

EN 353-2 (Fallschutzgeräte mit flexibler Führung)

Seilzugangstechnik Höhenarbeiten

Fassadenarbeiten, Inspektion, Wartung unter Verwendung von Seilzugangstechniken

EN 813 (Sitzgurte)

EN 12841 (Seilzugvorrichtungen)

EN 341 (Abseilgeräte)

EN 1496 (Rettungshebezeuge)


Die Auswahl von Ausrüstung, die nach den jeweils relevanten EN-Normen zertifiziert ist, stellt sicher, dass das Absturzsicherungssystem für die jeweilige Tätigkeit geeignet, normkonform und bei Arbeiten in der Höhe sicher einsetzbar ist.

Höhensicherheitsausrüstung von MTN

EN-Normen bilden die Grundlage für sicheres und regelkonformes Arbeiten in der Höhe. Entscheidend ist jedoch auch die fachgerechte Kombination der einzelnen Komponenten zu einem funktionierenden Gesamtsystem.

Bei MTN SHOP finden Sie ein umfassendes Sortiment an CE-gekennzeichneter, EN-zertifizierter Höhensicherheitsausrüstung.

Ob Sie ein vollständiges Absturzsicherungssystem zusammenstellen oder einzelne Komponenten ersetzen möchten – unser Team unterstützt Sie bei der Auswahl der passenden Ausrüstung für Ihren Einsatzbereich.

Häufig gestellte Fragen

1. Was sind EN-Sicherheitsnormen?

EN-Sicherheitsnormen legen verbindliche Mindestanforderungen an Sicherheit und Leistungsfähigkeit von Produkten in der EU fest, einschließlich persönlicher Schutzausrüstung für Arbeiten in der Höhe.

Dazu zählen auch Produkte der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) für Arbeiten in der Höhe.

2. Wo finde ich offizielle Informationen zu EN-Normen?
Offizielle Verweise auf harmonisierte EN-Normen werden von der Europäischen Kommission im Amtsblatt der Europäischen Union gemäß der PSA-Verordnung (EU) 2016/425 veröffentlicht
3. Ist die CE-Kennzeichnung für Absturzsicherungsausrüstung in der EU obligatorisch?
Ja. Persönliche Schutzausrüstung zur Absturzsicherung darf in der EU nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie CE-gekennzeichnet ist und den einschlägigen EN-Normen gemäß der PSA-Verordnung (EU) 2016/425 entspricht.
4. Kann ich Ausrüstung kombinieren, die nach unterschiedlichen EN-Normen zertifiziert ist?
Ja, sofern die Komponenten miteinander kompatibel sind, ordnungsgemäß zertifiziert wurden und entsprechend den Herstellerangaben eingesetzt werden. Entscheidend ist, dass alle Teile gemeinsam ein normkonformes und funktionierendes Gesamtsystem bilden.
5. Woher weiß ich, welche EN-Norm ich für meine Arbeit benötige?
Die Auswahl der passenden EN-Norm richtet sich nach der jeweiligen Tätigkeit, der Arbeitsumgebung und dem vorhandenen Absturzrisiko. Faktoren wie Fallhöhe, Arbeitsverfahren und mögliche Rettungsszenarien sollten dabei berücksichtigt werden.

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